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So tu Israel rechter Art, der aus dem Geist erzeuget ward…

21. September @ 14:00 18:00

Israel und Kirche im Kirchenlied
Jüdisch-christliches Lernhaus

So wie im zitierten Lied von Luther zu Psalm 130 ist in nicht wenigen Liedern des Gesangbuchs von Israel, von Jerusalem, vom Zion usw. die Rede. Was genau ist damit gemeint? Oft ist die christliche Kirche als das vermeintlich »neue Israel« im Blick – eine implizierte Abwertung des Volkes Israel und des Judentums? Der Workshoptag geht diesen Spuren in evangelischen Gesangbüchern nach. Neben konkreten Liedtexten wird das dahinter liegende Problem der theologischen Verhältnisbestimmung von Israel und Kirche zur Zeit der Enstehung der Lieder bedacht. Im Horizont des christlich-jüdischen Dialogs wollen wir fragen, wie wir heute damit umgehen und welche Konsequenzen sich möglicherweise für den Liedgesang ergeben.

Beginn14:00 Uhr
Ende18:00 Uhr
Teilnehmerzahlmind. 10, max. 20
Anmeldung bis zum06.09.2024

Ein Nachmittag mit Äbtissin Dr. Ilsabe Alpermann, Heiligengrabe, und Dr. Martin Evang, Heilgengrabe.

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Veranstaltungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kloster Stift zum Heiligengrabe

    Die Buchung / Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des Arrangementpreises / der Seminargebühr. Das Kloster bestätigt den Eingang der Buchung / Anmeldung durch eine Reservierungsbestätigung. Kurzfristige Buchungen / Anmeldungen (14 Tage vor Anreise / Kursbeginn) gelten als verbindlich. Die Rechnung wird 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
    Eine Absage muss schriftlich (per Post oder per Fax mit Unterschrift versehen oder per Mail) erfolgen.


    Bei einer Absage gelten folgende Stornogebühren:


    Buchungen von Übernachtungen

    – Bis 1 Tag vor Anreisetag: kostenfrei

    – Am Anreisetag: 100 %

    Das Kloster behält sich die Absage der Buchung aus einem nicht von ihm selbst zu vertretenden Grund vor.


    Anmeldung zu Seminaren / Veranstaltungen

    – Bis 28 Tage vor Beginn: kostenfrei

    – 27 – 8 Tage vor Beginn: 50% der Seminargebühren

    – Ab 7 Tage vor Beginn: 100% der Seminargebühr

    Es ist jederzeit möglich, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

    Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich das Kloster eine Absage der betreffenden Veranstaltung vor. Weiterhin behält sich das Kloster eine Absage aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund vor. Die Seminargebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.


    Diese Regelungen für Buchungen und Anmeldungen zu Veranstaltungen gelten auch bei Krankheit. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- bzw. Seminar-Rücktritts-Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl.

    Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer oder Gäste, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

    Irrtümer und Änderungen vorbehalten.