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Mut zur Lücke – Ganzjähriges Angebot

Persönliche Einkehrzeit für Frauen

01. Januar 31. Dezember

Immer mehr Menschen suchen eine Möglichkeit, ein paar Tage vom Alltag Abstand zu nehmen. Sie suchen eine Umgebung, um zur inneren Ruhe zu finden, Einkehr zu halten vor wichtigen Entscheidungen oder in Lebensveränderungen.
Unser Kloster Stift bietet diese Möglichkeiten an.
In Ihrer persönlichen Einkehrzeit gestalten Sie Ihren Aufenthalt bei uns selbst: Sie können einige Tage ganz in Stille und Rückzug verbringen. Auf Wunsch können Sie ein begleitendes Gespräch in Anspruch nehmen. Sie können spazieren gehen und je nach Jahreszeit unsere kulturellen Angebote nutzen.

Bei unseren Tagzeitgebeten sind Sie herzlich willkommen.

HinweisDieses Angebot ist ausschließlich Frauen vorbehalten.
Beginnnach Vereinbarung
Endenach Vereinbarung
Übernachtung28 €
ZusatzinfoKosten pro Nacht bei Selbstverpflegung inklusive Bettwäsche und Handtücher
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

Anmeldung zur Einkehrzeit

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Veranstaltungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Seminargebühr. Das Kloster bestätigt den Eingang der Anmeldung durch eine Reservierungsbestätigung. Kurzfristige Anmeldungen (14 Tage vor Kursbeginn) gelten als verbindlich. Die Seminargebühr wird 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
    Die Rechnung wird zusammen mit der Reservierungsbestätigung versandt. Weiteren Informationen ca. 3 Wochen vor Kursbeginn. Eine Absage muss schriftlich (per Post oder per Fax und mit der Unterschrift versehen oder per E-Mail) erfolgen.

    Bei Absage entstehen folgende Stornogebühren:

    • Bis 42 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
    • 41 – 28 Tage vor Kursbeginn: 40% der Seminargebühr, mind. 15 Euro
    • 27 – 15 Tage vor Kursbeginn: 50% der Seminargebühr, mind. 30 Euro
    • Ab 14 Tage vor Kursbeginn: 100%

    Diese Regelung gilt auch bei Krankheit. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktritts-Versicherung. Es ist jederzeit möglich, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

    Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich das Kloster Stift die Absage der betreffenden Veranstaltung vor. Weiterhin behält sich das Kloster Stift eine Absage des Seminars aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund vor. Die Seminargebühren werden in diesen Fällen in voller Höhe vom Kloster Stift zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

    Irrtümer und Änderungen vorbehalten.